Sommerreifen im Winter – keine generelle Kürzung der Leistung aus der Kaskoversicherung
Eine Kürzung der Leistung durch die Kaskoversicherung ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Grobe Fahrlässigkeit liegt regelmäßig vor, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige nicht beachtet wird, was im konkreten Fall jedem Versicherungsnehmer hätte einleuchten müssen. Somit muss ein objektiv grob verkehrswidriges Verhalten vorliegen […]