Das Quotenvorrecht – Ein oft unterschätzter Vorteil für Unfallgeschädigte
Das Quotenvorrecht ist eine für Unfallgeschädigte oft entscheidende Regelung im deutschen Verkehrsrecht, die insbesondere dann greift, wenn den Geschädigten ein Mitverschulden am Unfall trifft und er zugleich eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Grundlage ist § 86 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Kommt es zu einem Unfall, bei dem beispielsweise eine Mitschuld von 50 % festgestellt wird, ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung nur den entsprechenden Anteil des Schadens. Die eigene Vollkaskoversicherung […]