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Das Quotenvorrecht – Ein oft unterschätzter Vorteil für Unfallgeschädigte

Das Quotenvorrecht ist eine für Unfallgeschädigte oft entscheidende Regelung im deutschen Verkehrsrecht, die insbesondere dann greift, wenn den Geschädigten ein Mitverschulden am Unfall trifft und er zugleich eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Grundlage ist § 86 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Kommt es zu einem Unfall, bei dem beispielsweise eine Mitschuld von 50 % festgestellt wird, ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung nur den entsprechenden Anteil des Schadens. Die eigene Vollkaskoversicherung […]

Das Quotenvorrecht ist eine für Unfallgeschädigte oft entscheidende Regelung im deutschen Verkehrsrecht, die insbesondere dann greift, wenn den Geschädigten ein Mitverschulden am Unfall trifft und er zugleich eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Grundlage ist § 86 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Kommt es zu einem Unfall, bei dem beispielsweise eine Mitschuld von 50 % festgestellt wird, ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung nur den entsprechenden Anteil des Schadens. Die eigene Vollkaskoversicherung übernimmt den verbleibenden Teil – allerdings grundsätzlich nur bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Versicherungsschutzes und unter Abzug einer möglichen Selbstbeteiligung.

Durch die Inanspruchnahme des Quotenvorrechts kann der Geschädigte den Fahrzeugschaden zunächst durch seine Vollkaskoversicherung regulieren. Als Fahrzeugschaden verbleibt dann lediglich die Selbstbeteiligung.

Im zweiten Schritt werden seitens des Geschädigten alle „am Blech hängenden“ Positionen wie Selbstbeteiligung, Wertminderung Sachverständigenkosten und Abschlepplosten zu 100 % bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht.

Positionen wie Nutzungsausfall bzw. Mietwagen oder die Höherstufung durch die Vollkaskoversicherung können gemäß der Haftungsquote gefordert werden.

Die Obergrenze der gegnerischen Versicherung ergibt sich aus der die Haftungsquote des Gesamtschadens.

Für Geschädigte kann das Quotenvorrecht einen Unterschied im 4-stelligen Bereich ausmachen. Dennoch wird es von Versicherern selten aktiv angesprochen. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung schützt davor und sorgt dafür, dass Sie als Geschädigter das erhalten, was Ihnen rechtlich zusteht.

Das Quotenvorrecht ist damit ein starkes, aber häufig übersehenes Werkzeug im Verkehrsrecht – und ein gutes Beispiel dafür, wie juristische Expertise nach einem Unfall bares Geld wert sein kann.

Wir beraten Sie gern und holen für Sie die maximale Erstattung heraus – und das in der Regel sogar kostenlos!