Exposé-Angaben beim Hauskauf: Wann haftet der Verkäufer doch?
In einem früheren Beitrag ging es um das BGH-Urteil vom 6. November 2015 (V ZR 78/14). Kernaussage: Eine Beschreibung von Eigenschaften, die der Verkäufer vor Vertragsschluss abgibt und die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung. Der Käufer, dessen Haus statt der beworbenen 200 m² deutlich weniger […]