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Brandaktuell: Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Gerade werden von vielen Unternehmen Stellen abgebaut, um mittelfristig Kosten zu sparen. Das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrag ist dann für den Arbeitgeber oft der einzige Weg, ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung und Streit vor dem Arbeitsgericht zu beenden. Für den Arbeitnehmer ist der Aufhebungsvertrag of eine gute Möglichkeit, wenn man sowieso mit einer Beendigung des […]

Gerade werden von vielen Unternehmen Stellen abgebaut, um mittelfristig Kosten zu sparen. Das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrag ist dann für den Arbeitgeber oft der einzige Weg, ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung und Streit vor dem Arbeitsgericht zu beenden.

Für den Arbeitnehmer ist der Aufhebungsvertrag of eine gute Möglichkeit, wenn man sowieso mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses geliebäugelt hatte, mit einem goldenen Handschlag den Arbeitgeber zu verlassen, inklusive des Wunschdatums, einem guten Zeugnis und weiteren Möglichkeiten wie Übernahme eines Firmenfahrzeugs oder eines Jobradels oder der Handynummer. Allerdings birgt ein Aufhebungsvertrag auch erhebliche Risiken: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, keine wohlwollende und umfassende Darstellung im Arbeitszeugnis, unwirksame Klausel hins. Freistellung oder Rückzahlungsverpflichtungen.

Hier ist eine rechtsanwaltliche Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sinnvoll, insbesondere worauf besonders geachtet werden muss, um eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur zu vermeiden, weil mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben ist, und welche Rolle Turboklauseln und das Arbeitszeugnis mit Zwischenzeugnis vorab im Aufhebungsvertrag spielen.

Stefan Ackermann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht