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Unfallfrei und Scheckheftgepflegt – wir bringen Licht ins Dunkel

Die Begriffe „unfallfrei“ oder „scheckheftgepflegt“ stehen in Fahrzeuganzeigen und beeinflussen den Wert eines Fahrzeuges erheblich. Eine gesetzliche Definition der Begriffe gibt es allerdings nicht, stattdessen kommt es für die rechtliche Beurteilung entscheidend auf die Details des Einzelfalls an. Im Folgenden stellen wir die Kriterien dar: Ein Fahrzeug gilt in der Regel dann noch als unfallfrei, […]

Die Begriffe „unfallfrei“ oder „scheckheftgepflegt“ stehen in Fahrzeuganzeigen und beeinflussen den Wert eines Fahrzeuges erheblich. Eine gesetzliche Definition der Begriffe gibt es allerdings nicht, stattdessen kommt es für die rechtliche Beurteilung entscheidend auf die Details des Einzelfalls an. Im Folgenden stellen wir die Kriterien dar:

Ein Fahrzeug gilt in der Regel dann noch als unfallfrei, wenn keine strukturellen Schäden an tragenden Teilen vorliegen, insbesondere am Rahmen, an der Karosseriestruktur oder an sicherheitsrelevanten Bauteilen. Kleinere Bagatellschäden, wie zum Beispiel Kratzer, Parkdellen oder beschädigte Spiegel oder Blinker werden nicht als Unfall im juristischen Sinne gewertet. Solche Schäden müssen in der Regel nicht zwingend offenbart werden, insbesondere wenn sie fachgerecht und vollständig behoben wurden.

Ein Fahrzeug ist jedoch nicht mehr unfallfrei, wenn es in einen Unfall verwickelt war, bei dem:

  • tragende Teile beschädigt wurden,
  • sicherheitsrelevante Komponenten wie Airbags, Lenkung oder Bremsen betroffen waren,
  • ein Rahmenschaden oder eine Verformung der Karosserie vorlag,
  • oder der Schaden einen erheblichen Reparaturaufwand nach sich zog.

Der Unfall muss dann angegeben werden, da allein das Vorliegen eines wesentlichen Schadensereignisses die Unfallfreiheit ausschließt. Wer ein Fahrzeug als „unfallfrei“ verkauft, obwohl dies nicht zutrifft, haftet wegen eines Sachmangels – selbst wenn der Schaden dem Verkäufer gar nicht bekannt war, sofern er ihn bei Übergabe hätte kennen müssen. Wird bewusst getäuscht, kann dies sogar den Vorwurf des arglistigen Verschweigens begründen.

Der Begriff „scheckheftgepflegt“ steht für eine regelmäßige Wartung eines Fahrzeugs nach den Herstellervorgaben, die im Serviceheft (Scheckheft) dokumentiert wird. Es ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal im Gebrauchtwagenmarkt, da es auf eine sorgfältige Instandhaltung hinweist und den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs positiv beeinflussen kann. Dabei werden im Scheckheft alle Wartungen, wie Ölwechsel, Bremsflüssigkeits- oder Zahnriemenwechsel, sowie Zeit- und Laufleistungsintervalle dokumentiert. Das Scheckheft hat darüber hinaus auch Relevanz für eine Garantie und Werkstattwahl. Ein lückenlos geführtes Scheckheft kann Voraussetzung für Garantieleistungen sein. Die Wartung muss vollständig und termingerecht erfolgen. Ob Wartungen in einer freien Werkstatt durchgeführt werden dürfen, hängt vom jeweiligen Hersteller ab – rechtlich ist es zulässig, sofern nach Herstellervorgaben gearbeitet wird.

Bei der Verwendung der Begriffe in Verkaufsanzeigen ist daher große Sorgfalt anzuwenden, ebenso bei der Inanspruchnahme von Garantien, da andernfalls rechtliche Nachteile oder sogar eine Haftung droht.

 

Julia Kuran

Rechtsanwältin