Wer als Fahranfänger mit dem Auto nach Italien reist oder dort ein Fahrzeug mieten möchte, sollte sich im Vorfeld umfassend über die dort geltenden Vorschriften informieren. Aus anwaltlicher Sicht ist hier besondere Vorsicht geboten: Verstöße können nicht nur teuer werden, sondern auch versicherungsrechtliche und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Als Fahranfänger gelten in Italien alle Personen, deren Führerschein weniger als drei Jahre alt ist. Alle Fahrer unter 21 Jahren unterliegen den gleichen Sonderregelungen.
Einer der zentralen Punkte betrifft die zulässige Höchstgeschwindigkeit. So sind auf Autobahnen für Fahranfänger maximal 100 km/h erlaubt, auf Schnellstraßen liegt die Grenze bei 90 km/h. Diese Werte gelten unabhängig davon, ob Verkehrsschilder eine höhere Geschwindigkeit erlauben. In der Praxis bedeutet das: Auch wenn die allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 130 km/h liegt, dürfen Fahranfänger diese nicht ausnutzen.
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert Bußgelder, Punkte und im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot in Italien.
Ein weiterer Aspekt, der häufig übersehen wird, ist die technische Beschränkung der Fahrzeugwahl. Fahranfänger dürfen im ersten Jahr nach Erhalt des Führerscheins keine Fahrzeuge führen dürfen, deren Leistung 55 kW pro Tonne (kW/t) überschreitet.
Sollte es zu einem Unfall oder einer Polizeikontrolle kommen, kann ein Verstoß gegen diese Vorschrift bei entsprechenden Versicherungsbedingungen zu erheblichen Problemen auch mit der eigenen Kfz-Versicherung führen.
Besonders streng ist Italien auch beim Thema Alkohol am Steuer. Für Fahranfänger und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt wie in Deutschland eine Null-Promille-Grenze.
Es drohen Bußgelder von bis zu 658 Euro sowie – ab einem Blutalkoholwert von 1,5 Promille – sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs ist möglich.
Sollte es doch zu Problemen im Urlaub kommen oder Sie werden gar in einen Verkehrsunfall verwickelt – zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!
Wir unterstützen Sie von Anfang auf höchstem Niveau und langjähriger Erfahrung!
Jetzt auch per WhatsApp: 0170-82 11 308
Julia Kuran
Rechtsanwältin
