Immer bei:
- Verbrechenstatbestand: Wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird (Straftat mit Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe oder mehr), z.B. Raub, schwerer Diebstahl.
- Haft: Untersuchungshaft oder vorläufige Festnahme.
- Schwierigkeit des Falls oder körperliche Einschränkung
Die Sach- oder Rechtslage ist zu komplex, als dass Sie sich selbst verteidigen könnten oder Sie sind körperlich nicht in der Lage sich sachgerecht zu verteidigen.
- Höheres Gericht: Bei Prozess vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht.
- Berufsverbot: Im Falle einer Verurteilung droht ein Berufsverbot.
- Vernehmung: Bei einer richterlichen Vernehmung schon vor dem eigentlichen Prozess, z.B. eines Kindes als Zeugen in einem Missbrauchfall.
- Widerruf der Bewährung: Wenn der Widerruf einer Strafe zur Bewährung droht.
Der Anspruch besteht bereits im Ermittlungsverfahren, besonders bei drohender U-Haft.
Die Pflichtverteidigung ist,
- Keine Frage des Einkommens: Ein Pflichtverteidiger wird nicht aufgrund von Armut bestellt, sondern aufgrund der Schwere des Falls.
- Nicht kostenlos: Wird man verurteilt, muss man die Kosten des Pflichtverteidigers oft im Rahmen der Verfahrenskosten zurückzahlen.
Sie haben die Wahl! Sie können dem Gericht einen Wunsch-Anwalt als Pflichtverteidiger benennen.
