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Keine Frist nötig beim Mangelfolgeschaden

Intaktes Fahrzeug zur Inspektion gebracht – mit Motorschaden zurück. Eine Albtraumvorstellung für jeden Autofahrer. Heute wollen wir klären, wie es in einer solchen Situation weiter geht. Als Beispiel folgender Fall: Bei der Inspektion wird ein Ölfilter falsch eingebaut, was zu einem Ölverlust führt und letztlich zum Motorschaden. Grundsätzlich ist bei der Durchsetzung von Mängelrechten immer […]

Intaktes Fahrzeug zur Inspektion gebracht – mit Motorschaden zurück. Eine Albtraumvorstellung für jeden Autofahrer.

Heute wollen wir klären, wie es in einer solchen Situation weiter geht. Als Beispiel folgender Fall: Bei der Inspektion wird ein Ölfilter falsch eingebaut, was zu einem Ölverlust führt und letztlich zum Motorschaden.

Grundsätzlich ist bei der Durchsetzung von Mängelrechten immer eine angemessene Nacherfüllungsfrist an den Schädiger bzw. Verkäufer auszusprechen. Das liegt daran, dass diesem ein gesetzliches Recht zur Nachbesserung zusteht, welches ihm nicht ohne Weiteres genommen werden darf. Was als angemessen gilt, ergibt sich hierbei immer aus dem Einzelfall. Aber keine Angst vor einer zu kurz bemessenen Frist, diese wird im Ernstfall automatisch angemessen verlängert.

Das Recht der Nacherfüllung beschränkt sich jedoch auf den ursprünglichen Mangel, in unserem Fall den falsch eingebauten Ölfilter.
Würde jetzt dieser fachgerecht ausgetauscht werden, verschwindet aber denklogisch der Motorschaden nicht mehr, eine Nacherfüllung könnte also gar nicht zum Erfolg führen.

Der Motorschaden ist hier also nicht der Mangel, sondern ein sogenannter Mangelfolgeschaden.

Da eine Nacherfüllungsfrist also gar nicht erfolgreich sein kann, muss eine solche auch nicht ausgesprochen werden.

Auf den Fall runtergebrochen bedeutet das Folgendes: Wenn die Werkstatt den Schaden direkt wieder repariert, kann sie diese Kosten nicht vom Eigentümer des Fahrzeugs verlangen, da dieser einen Schadenersatzanspruch aus § 634 Nr. 4, § 280 I BGB gegenüber der Werkstatt hat und eine sogenannte Dolo-Agit-Einrede (arglistig handelt, wer etwas verlangt was er alsbald wieder herausgeben muss)  entgegenhalten kann.

Sie haben ein Problem mit Ihrem Fahrzeug? Wir helfen Ihnen gern weiter.

Julia Kuran

Rechtsanwältin