Wohnfläche kleiner als im Exposé versprochen – kann ich den Kaufpreis mindern?
Kurz gesagt: In aller Regel nein. In den meisten Verträgen zwischen Privatleuten ist die Gewährleistung -soweit möglich- ausgeschlossen, wenn dann die Wohnflächenangabe nur im Exposé, auf der Internetseite oder in ausgehändigten Grundrisszeichnungen steht, aber nicht in die notarielle Kaufvertragsurkunde aufgenommen wurde, liegt keine Beschaffenheitsvereinbarung vor – und ohne Beschaffenheitsvereinbarung keine Mängelrechte, wie bspw. die Minderung. […]